Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein! Wenn es beispielsweise in einem Zimmer brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Um die Flucht für die Bewohner schnell möglich ist, müssen die Rettungswegen funktionsfähig sein. Der oberste Grundsatz in einem Notfall ist, Ruhe bewahren! Der Treppenraum, durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, das heißt frei von Gerümpel, von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft! Im Notfall, wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Über diese grundsätzlichen Vorschriften hinaus gibt es noch weitere Tipps:
An Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn es sich um feuerhemmende „Brandschutztüren“ handelt.
Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lagerfläche für brennbare Materialien nutzen.
Treppenräume nicht als Abstellplätze von Abfall- oder Wertstoffsammelbehälter nutzen.
Realistisch ist es bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich, Gegenstände der oben angeführten Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben! Beachten Sie deshalb die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr. Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten "zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Nehmen Sie NIEMALS den Aufzug!!!
Rettungswege öffentlicher Verkehrsflächen
Aus leidvoller Erfahrung weiß die Feuerwehr, wie groß plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres Rettungsgerät weit getragen werden muss. Parkende Autos auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben kosten.
Deshalb sollte das Fahrzeug nie, das heißt: auch nicht für kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutz-Zone, Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Solche Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeugen, die gerade bei Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so eingeparkt werden, dass immer eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern für die Einsatzfahrzeuge frei bleibt. Auch Hydranten sollten auf Straßen und Bürgersteigen frei bleiben, da diese für die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser darstellen.
Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schweren Einsatzgeräten zurückgelegt werden. Solche Zugänge müssen mindestens 2,25 Meter haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche benutzt werden.
Auch wenn man neugierig ist, sollte man bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen, denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.